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   BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80   

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BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80 (https://dejure.org/1981,1164)
BSG, Entscheidung vom 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80 (https://dejure.org/1981,1164)
BSG, Entscheidung vom 23. November 1981 - 10/8b RAr 6/80 (https://dejure.org/1981,1164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 1
  • ZIP 1982, 469
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der

    Auszug aus BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80
    Es durfte aber nicht offenbleiben, ob der Kaug-Versicherungsfall des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG dennoch vorlag oder ob die Beklagte verpflichtet war, den Kaug-Versicherungsfall der Konkurseröffnung (§ 141b Abs. 1 AFG) oder den der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse (§ 141b Abs. 3 Nr. 1 AFG) selbst herbeizuführen und die Folgen der Nichterfüllung dieser Pflicht entsprechend dem Urteil des 12. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Juli 1979 - 12 RAr 15/78 - (BSGE 48, 269 = SozR 4100 § 141b Nr. 11 = SGb 1980, 82 mit Anmerkung von Hess; vgl. auch Stellungnahmen von Kautza, SozVers 1980, 40 und Birk, SGB 1981, 82) als sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zu tragen.

    Mit dieser Lösung gibt der erkennende Senat die entgegenstehende Rechtsprechung des früher für das Kaug-Recht zuständigen 12. Senats des BSG (vgl. Urteil vom 17. Juli 1979, a.a.O.) auf.

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80
    Das BAG hat in seinem Urteil vom 11. September 1980 (-3 AZR 544/79-, zur Veröffentlichung in der amtl. Sammlung vorgesehen) den dem § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG wörtlich entsprechenden § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I 3610) angewendet und den dortigen Träger der Insolvenzsicherung, den Pensionssicherungsverein, als "Auffangstation für Arbeitnehmeransprüche" beurteilt.
  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67

    Offensichtlichkeit des Mangels des rechtlichen Grundes an der Zahlung - Auslegung

    Auszug aus BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80
    "Offensichtlich" heißt aber nicht in jedem Fall "zweifelsfrei" wie etwa in § 87 Abs. 2 Bundesbeamtengesetz (vgl. BVerwG, ZBR 1968, 183), sondern in anderem Zusammenhang auch lediglich "anscheinend" (vgl. Duden, Bedeutungswörterbuch, Mannheim 1970; Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Gütersloh 1972).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1981 - L 12 Ar 147/79
    Auszug aus BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80
    Ob durch einen Konkurseröffnungsantrag der Beklagten der Zeitpunkt des Versicherungsfalls verschoben werden könnte, ist hier nicht zu entscheiden (vgl. dazu: Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen -L 12 Ar 147/79- vom 20. Mai 1981).
  • Drs-Bund, 22.12.1980 - BT-Drs 9/74
    Auszug aus BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80
    "Offensichtlich" bedeutet in diesem Verständnis nicht nur eine Erleichterung für die Verwaltung der Beklagten (Begründung des Regierungsentwurf BT-Drucks 9/74 S. 12), sondern auch eine Erleichterung für die Arbeitnehmer.
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2019 - L 3 AL 5/18

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der

    Bei der vorliegend als Insolvenzereignis Ende Dezember 2013 allein in Betracht kommenden vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit handelt es sich um einen Auffangtatbestand für diejenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer wegen der behaupteten und nicht leicht zu widerlegenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keinen Lohn erhalten hat (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 23. November 1981 -10/8b RAr 6/80 -, Rn. 19, und vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, Rn. 14, juris; Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 06/18, § 165 Rn. 72).

    Sie muss vielmehr Insolvenzgeld schon gewähren, wenn alle äußeren Tatsachen und insofern der Anschein für die Masseunzulänglichkeit sprechen (so bereits zu § 141 b AFG: BSG, Urteil vom 23. November 1981, - 10/8 b RAr 6/80 -, Rn. 19 ff, juris).

    Dies kann der Fall sein, wenn unter Hinweis auf die Zahlungsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt mehr gezahlt, die Betriebstätigkeit eingestellt und kein Insolvenzantrag gestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 1981 - 10/8 b RAr 6/80 -, juris).

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Demgegenüber hat die Rechtsprechung für das Insolvenzereignis der offensichtlichen Masselosigkeit nach § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG einen früheren Anspruchsübergang angenommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, daß ein Kaug-Anspruch in Betracht kommt (BAGE 29, 211 = AP Nr. 4 zu § 59 KO; BAGE 38, 1 = AP Nr. 1 zu § 141m AFG ; BSGE 48, 269 = SozR 4100 § 141b Nr. 11; BSGE 53, 1 = SozR a.a.O. Nr. 21).
  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand

    Schließlich dürfte auch die weitere Voraussetzung des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG, daß ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG zu diesem Merkmal (BSGE 53, 1, 3 = SozR 4100 § 141b Nr. 21; SozR 4100 § 141b Nr. 30) vorgelegen haben.
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